Das Boot ist also gekauft und muss noch zugelassen werden, dann mache ich das noch kurz vor dem Mittagessen… weit gefehlt, zwei Wochen hat es gedauert, bis ich die Unterlagen losschicken konnte. Deutschland, was für eine Bürokratie!

Aber eins nach dem Anderen.

Ein Boot kann man nicht wie ein Auto zulassen und überall fahren, nein, ein Boot muss für jeden Gewässeverbund extra zugelassen werden. Das heißt, dass ich mein Boot für mein Heimatgewässer, den Brombachsee zulassen, dann für den kleinen Brombachsee und Altmühlsee und schließlich für den Bodensee, da ich hier Urlaub machen möchte. Für die Binnenwasserstraßen ist zwar auch ein Kennzeichen notwendig aber zum Glück entfällt eine zusätzliche Zulassung/Registrierung.

Nun gut, fangen wir mit dem ersten Revier an. was brauchen wir? Daten des Eigners ist schonmal kein Problem. Dann die Bootsdaten und hier will jeder etwas anderes sehen. Die einen brauchen eine Konformitätserklärung vom Boot sowie ein Eignerhandbuch, den anderen reichten Grunddaten (Länge, Breite, Höhe, Kajüthöhe, Segelfläche,…) und so ist man schonmal gut beschäftigt, das alles herauszufinden. Vor allem wenn es kein massenverkauftes Boot ist. Bei mir half dann bei der Kajüthöhe nur noch eines: Nachmessen.

Als nächstes brauchen wir die Daten des Motors. Man muss dazu sagen, dass bei uns auf dem Brombachsee Verbrenner verboten sind und ich mich daher für einen günstigen Zebco Rhino Elektro-Außenborder entschieden habe, welcher sicher keine Motornummer hat, die registriert werden muss. Doch hat er! Mein Plan, mehrere Motoren auszuprobieren und bei Nichtgefallen auszutauschen haut also nicht hin, da der Motor vor der Zulassung feststehen muss. Außerdem hatte ich ja noch keinen Motor (Das Boot war auch noch nicht abgeholt).

Also gut: Motor bestellt, welcher ein paar Tage später auch angekommen ist. Dann kann es ja weitergehen mit der Bootszulassung…

Kaufvertrag vom Boot, vorherige Zulassung, Bootsbeschreibung, Foto vom Boot, Kaufvertrag vom Motor, Beschreibung vom Motor und Zulassungsantrag, alles zusammen? Lustigerweise wird der Bootsname hier nicht benötigt. Also alles weggeschickt und jetzt müssen wir erstmal warten, bis wir ein Kennzeichen zugeteilt bekommen, denn dieses müssen wir bei weiteren Zulassungen mit angeben.

Man bekommt also bei der ersten Zulassung ein Kennzeichen und mit diesem kann man sich bei weiteren Gewässern anmelden. Die Zulassung kostet übrigens nur einmalig, das bedeutet, dass man das ganze pro Gewässer nur einmal machen und zahlen muss. Hinzu kommt bei manchen Gewässern (z.B. Bodensee) noch der TÜV, welcher alle 3 Jahre fällig ist.

Einen weiteren Posten gibt es noch abzuhaken, bevor ich die „Hobb-Etz“ am Bodensee anmelden kann: Ein Verbrennermotor muss ausgesucht und gekauft werden, schließlich müssen wir den bei der Zulassung ja auch schon wieder mit angeben.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Kontakt den zuständigen Ämtern stets freundlich, hilfsbereit und überaus kompetent war. Auch mit meinem Unwissen konnten die Damen super umgehen, an dieser Stelle nochmal vielen Dank!

Liste einiger Zulassungsstellen:

Wir sehen uns auf dem Wasser.

– Der Wasserwanderer –

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